Der Definition nach ist der Privatkredit ein Darlehen, das einer Privatperson (oder auch mehreren Personen, zum Beispiel einem Ehepaar) gewährt wird. Es geht dabei um die Finanzierung von relativ kleinen Objekten oder Vorhaben, wie zum Beispiel einer Waschmaschine oder einer Musikanlange, einer Kücheneinrichtung oder einer Wohnzimmereinrichtung, eines Computers oder eines Urlaubs.
Entscheidend ist es hier, dass das zu finanzierende Objekt ausschließlich für den privaten und nicht für den gewerblichen Gebrauch angeschafft wird. Für einen Drucker, den der Freiberufler privat nutzen wird, darf er einen Privatkredit beantragen, für einen Computer, den er beruflich nutzen muss, hat er dagegen einen gewerblichen Kredit zu beantragen.
Privatkredit von Banken
Als klassische Kreditgeber für Privatkredite fungieren die Banken, denn Kredite sind die wichtigsten Finanzprodukte, die sie anbieten. Aus der Sicht des Kreditinstituts ist der Privatkredit ein kurz- bis mittelfristiges Darlehen, bei dem es um einen verhältnismäßig kleinen Darlehensbetrag geht. Die Besonderheit des Privatkredits ist, dass er relativ schnell und in der Regel ohne besondere Sicherheiten – außer Bonität und regelmäßigem Einkommen – bewilligt wird. Das Finanzprodukt Privatkredit gehört zum Portfolio aller Geschäftsbanken und wird von ihnen unter den gängigen Produktnamen Konsumkredit oder Konsumentenkredit, Anschaffungskredit oder Sofortkredit, Verbraucherkredit oder Schnellkredit vertrieben.
Übersicht der größten deutschen Portale für Privatkredite
Privatkredit - gesetzliche Regelung
Dem Konzept und der Konditionen nach ist der Privatkredit ein Ratenkredit, da er in vertraglich vereinbarten Raten zurückgezahlt wird. In Deutschland wird er nach dem § 488 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Dadurch unterscheidet er sich auch aus rechtlichem Aspekt betrachtet vom gewerblichen Kredit, der nach dem KWG (Kreditwesengesetz) geregelt wird. Für einen Privatkredit wird ein Kreditvertrag abgeschlossen, in dem Hauptkonditionen (Laufzeit, Zinssatz, Ratenhöhe) sowie Zusatzregelungen (Sondertilgungen, vorzeitige Rückzahlung) festgehalten werden. Neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen variieren die Konditionen von Bank zu Bank (Laufzeiten, minimale und maximale Kreditsumme).
Privatkredite von Privatpersonen
Als Kreditgeber für Privatkredite können auch Privatpersonen fungieren. Im englischsprachigen Raum als „Peer to Peer Kredite“, in Deutschland als „Kredite von Privat an Privat“ bezeichnet, erfreuen sich die Privatkredite, die von Privatpersonen gewährt werden, einer wachsenden Beliebtheit. Kreditnehmer fungieren dabei nicht als Bittsteller, sondern können mit dem Kreditgeber als Partner auf Augenhöhe kommunizieren. Als Kreditgeber können nicht nur Bekannte oder Freunde, Verwandte oder Nachbarn, sondern auch unbekannte Fremde agieren. Empfehlenswert ist dabei ein verbindlicher schriftlicher Kreditvertrag, in dem (wie bei Kreditverträgen zwischen Bank und Kreditnehmer üblich) die Kreditkonditionen festgehalten werden. Dem Suchenden stehen heute mehrere Onlinemarktplätze, auf denen er nach einer günstigen Finanzierung suchen kann, zur Wahl.
Weitere Informationen über die Definition von Privatkrediten
- Definition von Privatkrediten www.wikipedia.de